Einfache Ohrmissbildungen bestehen in zusätzlichen Ohranhängsel, ungewöhnlicher Knorpelbildung oder Spalten- und Fistelbildungen des Ohres. Je nach Ausmass werden diese in der Regel in Lokalanästhesie korrigiert.
Durchrissene Ohrläppchen nach Piercing können in Lokalanästhesie durch die so genannte Z-Plastik wieder rekonstruiert werden. In der Regel wird der Eingriff nicht von der Krankenkasse übernommen.
Abstehende Ohren sind ein häufiges Phänomen, oft ohne Krankheitswert. Eine operative Korrektur der Ohrmuscheln (Ohrmuschelanlegeplastik) sollte deshalb nur durchgeführt werden, wenn ein deutlicher Leidensdruck besteht. Die Operation erfolgt meistens in Lokalanästhesie mit vorgängiger Prämedikation. Über einen verdeckten Schnitt hinter dem Ohr können die abstehende Ohrmuschel reduziert werden und fehlende Faltenbildungen rekonstruiert werden. Für ca. 4 Tage ist das Tragen eines Ohrverbandes notwendig. Die Krankenkasse übernimmt bei Kindern gelegentlich einen Teil der anfallenden Kosten.
Verengungen des äusseren Gehörganges im knöchernen oder knorpeligen Teil führen zu Gehörsverminderung und zu chronischen Infekten. Je nach Ausdehnung können diese Verengungen in Lokalanästhesie oder Narkose beseitigt werden.